Bei einem Begräbnis IV. Klasse, so witzelte man früher, müsse der Verstorbene seinen Sarg selber zum Grab tragen. Heute können die noch Lebenden gegen mäßiges Entgelt eine Sargtransportservice-Versicherung abschließen, die ihre dereinstigen Hinterbliebenen vor dem finanziellen Ruin bewahrt und es den Verblichenen selbst ermöglicht, unbeschwert und würdevoll zu ihrer letzten Ruhestätte zu schreiten, vielleicht zu den Klängen von Vamos a la Playa:
„Doch wer seinen letzten Gang in Würde gehen will, weiß, wie wichtig eine Trauerfallvorsorge und eine Bestattungskostenversicherung sind. – Und wer denkt schon daran, dass ein würdiges Begräbnis die Hinterbliebenen in finanzielle Not bringen könnte?“
Angesichts der zweifellos hier vorliegenden ernsten Thematik verbietet sich jeglicher scherzhafter Umgang mit derselben. Der guten Ordnung halber sei jedoch darauf hingewiesen, dass allem Anschein nach die hier zitierten Sätze samt ihrer so einfühlsam formulierten Umrahmung nicht von der SZ, sondern vom Bestatterverband Bayern e.V. generiert worden sind. Sie mögen ruhen in Frieden.
In stillem Bedenken
Orks-Otto